Zahlungs- und Versandbedingungen
Lieferung und Lieferfristen
1. Versandweg und Versandart wählt der Lieferant aus; die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Abladestellen müssen vereinbart werden.
2. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einem Netto-Warenwert von 295,- Euro frei Haus. Die Versicherung wird durch uns getragen.
4. Die Wahl des Versandweges steht uns frei. Wünscht der Kunde einen beschleunigten Versand, z. B. per Express oder Eilboten, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
5. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet und zugegangen sein.
6. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, haben Zahlungen rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen, ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von Ossenberg angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Für den Fall des Eingangs der Zahlung auf einem der von Ossenberg angegebenen Bankkonten innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung ist der Geschäftspartner zum Abzug von 2% Skonto berechtigt.
2. Bei Teilnahme am Bankabbuchungsverfahren gewähren wir 3 % Skonto. Abweichende Zahlungs- und Lieferbedingungen können durch individuelle Konditionsvereinbarungen geregelt werden.
3. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % p. a. zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
5. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.